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   VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11   

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VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11 (https://dejure.org/2012,22364)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20.08.2012 - Lv 11/11 (https://dejure.org/2012,22364)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20. August 2012 - Lv 11/11 (https://dejure.org/2012,22364)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10

    Eine Klage gegen den Ausschluss aus einer Ratssitzung ist ohne vorherige

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 27.04.2011 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.09.2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09), den dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2011 zugegangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) sowie sämtliche Normen des saarländischen Landesrechts, soweit diese eine Schlechterstellung von Rechts- gegenüber Studienreferendaren bedingen.

    festzustellen, dass er in seinen Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 SLVerf durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) verletzt ist,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) aufzuheben.

    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit mit ihr die Feststellung begehrt wird, dass der Beschwerdeführer durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) in seinen Grundrechten verletzt wird, ebenfalls unzulässig.

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Art. 97 Nr. 4 SLVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zuständig zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die vom Beschwerdeführer mit der Behauptung erhoben wird, durch einen Akt der saarländischen öffentlichen Gewalt - hier das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) - in seinen Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) wurde dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2011 per Fax zugestellt.

  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 1112/09

    Anspruch von Rechtsreferendaren auf Gleichbehandlung mit Studienreferendaren in

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 27.04.2011 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.09.2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09), den dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2011 zugegangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) sowie sämtliche Normen des saarländischen Landesrechts, soweit diese eine Schlechterstellung von Rechts- gegenüber Studienreferendaren bedingen.

    festzustellen, dass er in seinen Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 SLVerf durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) verletzt ist,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) aufzuheben.

    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit mit ihr die Feststellung begehrt wird, dass der Beschwerdeführer durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) in seinen Grundrechten verletzt wird, ebenfalls unzulässig.

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Art. 97 Nr. 4 SLVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zuständig zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die vom Beschwerdeführer mit der Behauptung erhoben wird, durch einen Akt der saarländischen öffentlichen Gewalt - hier das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (2 K 1112/09) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (1 A 310/10) - in seinen Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Der Staat ist prinzipiell frei, ob und wie er den Vorbereitungsdienst für Anwärter auf bestimmte Berufe organisieren und gestalten will (BVerfGE, Beschl. v. 22.05.1975, 2 BvL 13/73, 39, 334, 371).

    Es ist Sache des Gesetzes oder der staatlichen Organisationsgewalt, welche Form gewählt wird oder welche Formen nebeneinander zugelassen werden (BVerfGE, Beschl. v. 22.05.1975, 2 BvL 13/73, 39, 334, 372).

    Das zweite Staatsexamen ist gesetzlich auch für bestimmte Berufe außerhalb des Staatsdienstes (z.B. Rechtsanwalt und Notar) gefordert oder gehört wenigstens in den Augen der Gesellschaft und der freien Wirtschaft für gewisse Berufe zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung, wie etwa für den Leiter der Rechtsabteilung eines Privatunternehmens (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 22.05.1975, 2 BvL 13/73, 39, 334, 372 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG Beschl. v. 26.01.1993, 1 BvL 38, 40, 43/92, BVerfGE 88, 87, 96; Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, 89, 365, 376; Beschl. v. 13.02.2007, 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).

    In diesen Fällen ist weder eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten noch eine bloße Willkürkontrolle ausreichend (BVerfG, Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365, 375 f.).

    (BVerfG, Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 15, 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, 160 f. m.w.N.; Beschl. v. 13.02.2007, 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Ein solches ist anzunehmen, wenn der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Ausbildung für die Berufsausübung außerhalb des Staatsdienstes rechtlich erforderlich ist oder nach der Verkehrsanschauung zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehört und von Arbeitgebern erwartet wird (BVerwGE, Urt. v. 26.06.2008, 2 C 22.07, 131, 242, 247, Rn. 18).

    Die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen wird durch das Bestehen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben (§ 4 Abs. 1 S. 1 SLBiG); sie stellt aber auch den Maßstab für die berufliche Qualifikation dar, die von Lehrern an Privatschulen verlangt wird (BVerwGE, Urt. v. 26.06.2008, 2 C 22.07, 131, 242, 247, Rn. 18).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG Beschl. v. 26.01.1993, 1 BvL 38, 40, 43/92, BVerfGE 88, 87, 96; Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, 89, 365, 376; Beschl. v. 13.02.2007, 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).

    (BVerfG, Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 15, 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, 160 f. m.w.N.; Beschl. v. 13.02.2007, 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Da auch die Geschäftsordnung die Wiedereinsetzung nicht regelt, ist diese, da sie zu den Grundregeln des deutschen Verfahrensrechts zählt (SVerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05, Rn. 8), auch im Verfahren vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof zu gewähren.

    Er müsste nämlich nach den insoweit hier anwendbaren allgemeinen Prozessrechtsgrundsätzen (SVerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05, Rn. 9) eine Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten (vgl. z.B. § 236 Abs. 2 ZPO).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Ob zwei Personen oder Sachverhalte wesentlich gleich sind, ist sachgebietsspezifisch zu entscheiden (so Wendt in Wendt/Rixecker, Kommentar zur Verfassung des Saarlandes, Art. 12 Rn. 4), da sich genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen lassen (BVerfG, Beschl. v. 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, 144).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    (BVerfG, Beschl. v. 08.02.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 15, 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, 160 f. m.w.N.; Beschl. v. 13.02.2007, 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Dass dem Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt, ist ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008, 2 BvR 331/08, NJW 2008, 2568, 2569).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Trotz seines Ausbildungsverhältnisses nimmt der Studienreferendar damit eine eigenständige Aufgabe im Rahmen des staatlichen Schulwesens wahr (vgl. hierzu auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 20. August 2012 - Lv 11/11 - S. 13 f.).
  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    Mit Beschluss vom 20.8.2012 - Lv 11/11 - hat der vom Kläger angerufene Verfassungsgerichtshof des Saarlandes festgestellt, dass der Gesetzgeber aufgrund der Besonderheiten des Lebens- und Sachbereichs von Rechtsreferendaren einerseits und Studienreferendaren andererseits unterschiedliche Regelungen über deren Ausbildung treffen durfte und die Ungleichbehandlung von Rechts- und Studienreferendaren in Status und Bezahlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
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